

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das am 19. Dezember 2025 final verabschiedet wurde, sollte eigentlich der Befreiungsschlag für die Branche sein. Doch während das Bundesgesundheitsministerium von einer neuen Ära der Pflegekompetenz spricht, herrscht in der ambulanten Praxis in Bayern bittere Ernüchterung. Für uns Fachkräfte stellt sich die Frage: Erleichtert das BEEP wirklich unseren Alltag oder zementiert es nur neue bürokratische Hürden? In der Diskussion um die Reform wird oft die BEEP 2026 Kritik thematisiert.
Ein Kernstück des BEEP ist die erweiterte Befugnis für Pflegefachpersonen, Hilfsmittel und bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) eigenständig zu verordnen. Was auf dem Papier nach Autonomie klingt, entpuppt sich in der Realität oft als Sackgasse.
In der Praxis erleben wir bereits jetzt, dass Krankenkassen diese Verordnungen mit Verweis auf „fehlende medizinische Notwendigkeit“ oder Formfehler ablehnen. Die Folge: Pflegekräfte müssen ihre fachliche Entscheidung gegenüber Sachbearbeitern rechtfertigen, die den Patienten nie gesehen haben. Anstatt Zeit zu sparen, verbringen wir Stunden mit Widersprüchen und Telefonaten. Die Verantwortung wird auf die Pflege übertragen, die Macht über die Finanzierung bleibt jedoch bei den Kassen – ein gefährliches Ungleichgewicht.
Das Versprechen der „Entbürokratisierung“ wirkt fast wie Hohn, wenn man sich die neuen Anforderungen an die Dokumentation ansieht. Zwar wurden Begriffe in der HKP-Richtlinie von „delegieren“ auf „über übertragen“ angepasst, um die Eigenverantwortung zu betonen, doch die technische Infrastruktur hinkt meilenweit hinterher.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist nach wie vor fehleranfällig. Verbindungsabbrüche beim Einlesen der SMC-B-Karten oder Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Software-Lösungen führen dazu, dass digitale Dokumente oft doppelt – einmal digital und sicherheitshalber einmal analog – geführt werden. Das BEEP verlangt mehr Eigenverantwortung bei der Einschätzung von Pflegebedarfen, liefert aber kein Werkzeug, das diese Prozesse verschlankt.
Ein weiteres kritisches Feld ist die Einführung neuer Leistungsansprüche wie in den gemeinschaftlichen Wohnformen (stambulant). Hier müssen Pflegedienste komplexe „Basispakete“ schnüren, ohne dass die langfristige Refinanzierung in allen Punkten gesichert ist.
Dazu kommt der steigende Kostendruck: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro , und die Tariftreue-Regelungen werden strenger kontrolliert. Während die Kosten explodieren, bleibt die Umsetzung technischer Neuerungen wie der Video-Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI) an instabile Internetleitungen in ländlichen Gebieten gebunden.
Wie bpa-Präsident Bernd Meurer treffend formulierte: „Das Gesetz konzentriert sich auf Nebenschauplätze“. Für das Fachpersonal bedeutet BEEP 2026 vor allem: Mehr rechtliche Verantwortung bei gleichbleibend hohem Rechtfertigungsdruck gegenüber den Kostenträgern und einer Technik, die im entscheidenden Moment oft versagt. Wirkliche Entlastung sieht anders aus.