Ambulant vor Stationär

Um dem Wunsch der Pflegebedürftigen, nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nachzukommen und stationäre Pflege zu entlasten, stärkt der Gesetzgeber die ambulante Versorgung.

Näheres zu diesem Thema und die Unterschiede der Versorgungssysteme erfahren Sie hier:

 

Download: Ambulant-vor-stationär.pdf

Antrag zur Feststellung des Pflegegrades

Voraussetzung für den Anspruch auf Sachleistungen der Pflegekasse ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit anhand eines Pflegegrades.

Den dafür benötigten Antrag für die Pflegekasse finden Sie hier:

 

Download: Antragsformular-Pflegegrad.pdf

Unterstützungsleistungen der Pflegekasse

Wenn Sie nach dem Begriff der Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

Welche dies sind und was sie unterscheidet, erfahren Sie hier:

Download: Information-Pflegeleistungen.pdf

Landespflegegeld

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 1.000 Euro im Jahr um zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für die individuelle Pflegesituation zu finanzieren.

Diese Unterstützungsleistung ist unabhängig von einer ambulanten oder stationären Versorgung.

Alle Informationen, sowie den entsprechenden Antrag finden sie auf folgender Website: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Verhinderungspflege

Um pflegende Angehörige zu entlasten besteht die Möglichkeit Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme dieser Entlastungsleistung:

  • Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens 6 Monaten bestehen
  • Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Eine Pflegeperson (neutrale Person) ist der Kasse gemeldet (Meldung kann durch Anruf beim Sachbearbeiter initiiert werden, wenn noch nicht geschehen)
  • Satz / Jahr = 1612 EUR (immer) bis zu 2418 EUR (wenn der Anteil der Kurzzeitpflege komplett angerechnet wird) oder bis zu 42 Tagen im Jahr
  • Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollte ein entsprechender Antrag an die Pflegekasse gestellt werden.
  • Diesen finden Sie hier zum Download:
    Verhinderungspflege-durch-Privatperson-1.pdf
    Verhinderungspflege-durch-Pflegedienst-1.pdf