Um dem Wunsch der Pflegebedürftigen, nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nachzukommen und stationäre Pflege zu entlasten, stärkt der Gesetzgeber die ambulante Versorgung.
Näheres zu diesem Thema und die Unterschiede der Versorgungssysteme erfahren Sie hier:
Download: Ambulant-vor-stationär.pdf
Voraussetzung für den Anspruch auf Sachleistungen der Pflegekasse ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit anhand eines Pflegegrades.
Den dafür benötigten Antrag für die Pflegekasse finden Sie hier:
Download: Antragsformular-Pflegegrad.pdf
Wenn Sie nach dem Begriff der Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Welche dies sind und was sie unterscheidet, erfahren Sie hier:
Download: Information-Pflegeleistungen.pdf
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 1.000 Euro im Jahr um zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für die individuelle Pflegesituation zu finanzieren.
Diese Unterstützungsleistung ist unabhängig von einer ambulanten oder stationären Versorgung.
Alle Informationen, sowie den entsprechenden Antrag finden sie auf folgender Website: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/
Um pflegende Angehörige zu entlasten besteht die Möglichkeit Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme dieser Entlastungsleistung: